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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18 (https://dejure.org/2020,76960)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.10.2020 - L 1 R 503/18 (https://dejure.org/2020,76960)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - L 1 R 503/18 (https://dejure.org/2020,76960)
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  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Sofern sich der Versicherte von der ehemals qualitativ höchsten Tätigkeit im rentenrechtlichen Sinne gelöst hat, ist maßgeblicher Beruf im Sinne des § 240 Abs. 1 SGB VI die zuletzt vollwertig ausgeübte - gegebenenfalls geringwertigere - versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (BSG, Urteil vom 26. April 2005, Az.: B 5 RJ 27/04 R; Urteil vom 20. Juli 2002, Az.: B 13 RJ 13/02 R).

    Eine berufliche Lösung ist immer dann zu bejahen, wenn der rentenrechtlich relevante Berufswechsel freiwillig erfolgt (BSG, Urteil vom 26. April 2005, Az.: B 5 RJ 27/04 R).

    Lagen hingegen andere, von dem Betroffenen nicht beeinflussbare - insbesondere betriebliche - Gründe vor, ist eine Lösung vom höherwertigen Beruf anzunehmen, wenn sich der Versicherte sofort oder im Laufe der Zeit mit dem Wechsel endgültig abgefunden hat (BSG, Urteil vom 26. April 2005, Az.: B 5 RJ 27/04 R; Urteil vom 21. Juni 2001, Az.: B 13 RJ 45/00 R).

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Zwar gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen, wenn trotz an sich mindestens sechsstündiger bis vollschichtiger Erwerbsfähigkeit nur unter nicht betriebsüblichen Bedingungen gearbeitet werden kann (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 19; zur Übertragbarkeit der in der früheren Rechtsprechung anerkannten Katalogfälle auf die die aktuelle Rechtslage zuletzt BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019, Az.: B 13 R 7/18 R).

    Darüber hinaus können aber auch mehrere Leistungseinschränkungen, die sich auf Grund ihres Zusammentreffens insgesamt "ungewöhnlich" auswirken, zu einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen führen, wenn die Chance, einen Arbeitsplatz ausfüllen zu können, ebenso stark reduziert erscheint (zum Ganzen BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019, Az.: B 13 R 7/18 R).

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Darunter ist im Allgemeinen die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit zu verstehen, jedenfalls dann, wenn diese zugleich die qualitativ höchste ist (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, Az.: B 13 RJ 29/04 R; Urteil vom 5. August 2004, Az.: B 13 RJ 7/04 R).

    Auf der untersten Stufe sind schließlich alle ungelernten Arbeiter zusammengefasst, deren Tätigkeiten eine betriebliche Ausbildung bzw. Anlernzeit von weniger als drei Monaten voraussetzt (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, Az.: B 13 RJ 29/04 R, Urteil vom 12. Februar 2004, Az.: B 13 RJ 49/03 R; Urteil vom 10. Dezember 2003, Az.: B 5 RJ 64/02 R).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine schwere spezifische Leistungsbehinderung eine schwerwiegende Behinderung, die bereits allein ein weites Feld an Einsatzmöglichkeiten versperrt (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012, Az.: B 5 R 68/11 R).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Auf der untersten Stufe sind schließlich alle ungelernten Arbeiter zusammengefasst, deren Tätigkeiten eine betriebliche Ausbildung bzw. Anlernzeit von weniger als drei Monaten voraussetzt (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, Az.: B 13 RJ 29/04 R, Urteil vom 12. Februar 2004, Az.: B 13 RJ 49/03 R; Urteil vom 10. Dezember 2003, Az.: B 5 RJ 64/02 R).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Demzufolge liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor, wenn (mindestens) zwei Leistungseinschränkungen bestehen, die ihrer Art bzw. Schwere nach (z. B. Wechselrhythmus in 20 bis 30 Minuten mit einigen Minuten dauerndem Wechsel; keine schnellen Arm- und Handbewegungen (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 28. August 1991, Az.: 13/5 RJ 47/90) jeweils für sich genommen schon eine erhebliche Einschränkung auf dem Arbeitsmarkt mit sich bringen.
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10) ist derjenige Versicherte erwerbsunfähig, der nicht täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 Meter innerhalb von höchstens 20 Minuten zu Fuß zurücklegen kann.
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Auf der untersten Stufe sind schließlich alle ungelernten Arbeiter zusammengefasst, deren Tätigkeiten eine betriebliche Ausbildung bzw. Anlernzeit von weniger als drei Monaten voraussetzt (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, Az.: B 13 RJ 29/04 R, Urteil vom 12. Februar 2004, Az.: B 13 RJ 49/03 R; Urteil vom 10. Dezember 2003, Az.: B 5 RJ 64/02 R).
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Zur Beurteilung der Zumutbarkeit ist von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Einstufung nach Berufsgruppen (sog. Mehrstufenschema) entwickelt worden, die durch Leitberufe charakterisiert werden (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 1985, Az.: 4a RJ 51/84).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Hauptberuf - Verweisbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 503/18
    Darunter ist im Allgemeinen die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit zu verstehen, jedenfalls dann, wenn diese zugleich die qualitativ höchste ist (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, Az.: B 13 RJ 29/04 R; Urteil vom 5. August 2004, Az.: B 13 RJ 7/04 R).
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 45/00 R

    Berufsunfähigkeit - Stahlkiesstrahler als Facharbeitertätigkeit - Verweisung

  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Facharbeiter für

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht -

  • LSG Bayern, 19.05.2015 - L 1 R 721/14

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

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